Aktualisiertes Hygienekonzept Stand 23.2.2022
Schorndorf den 23.02.2022
Hygienerichtlinien der Schachunion Schorndorf e.V.
Unter den unten genannten Richtlinien findet der Trainingsbetrieb und Ligabetrieb wieder statt.
Regelung im Innenbereich:
1. Der Trainingsabend findet nach der Landesverordnung nach der 3-G Regel statt, es dürfen geimpfte, getestete oder genesene Mitglieder und Schachinteressierte an diesem teilnehmen. Für die getesteten gilt, dass der Test nicht älter als 24 Stunden sein darf. Bei Punktspielen wird dies vom Mannschaftsführer vor dem Eintreten in die AWO kontrolliert (siehe Merkblatt Ligabetrieb). Am Trainingsabend wird das von verantwortlichen Person kontrolliert.
2. Es ist im Innenbereich ein medizinischer Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2 Maske zu tragen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren reicht ein medizinischer Mund-Nasenschutz aus. Auch am Brett während der Schachspielens.
3. Auf das Händeschütteln zur Begrüßung wird verzichtet.
4. Alle Spieler und Besucher tragen ihren Namen in eine Liste, die der Vorstand archiviert und diese dem Ordnungsamt auf Anfrage aushändigt. Nach 4 Wochen werden die Daten vernichtet.
5. Während des Spielabends und Mannschaftskampfs ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, es werden Einzeltische mit dem nötigen Abstand aufgestellt. Außerdem sollen die Paarungen während dem Spielabend möglichst nicht durchwechseln.
6. Folgenden Personen ist die Teilnahme an Veranstaltungen der Schachunion Schorndorf e.V. untersagt: Wenn innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten bestand oder Symptome eines Atemwegsinfekts oder Fieber bestehen.
7. Sollte die Karl-Wahl-Begegnungsstätte zum Toilettengang oder aus anderen Gründen aufgesucht werden, ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
8. Das Hygienekonzept des Schachverband Württemberg wird eingehalten und ist im Spiellokal vor Ort einsehbar. Siehe: https://www.svw.info/referate/spielbetrieb/15515-hygienekonzept
Vorstand der Schachunion Schorndorf e.V.
Benjamin Janko und Axel Eisengräber-Pabst
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender